Fördergelder zur Digitalisierung von Pflegeheimen

Nutzen Sie Ihre Chance bis Ende des Jahres und erhalten Sie 40% Zuschuss für Ihre digitale und technische Aufrüstung!

Das Bundesgesundheitsministerium hat das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) erlassen. Mit diesem Gesetz soll die Entlasung der Pflegekräfte durch einen einmaligen Zuschuss von digitaler und technischer Ausrüstung vorangebracht werden.

Ziele:

  • Hauptgrund: Entlastung der Pflegekräfte
  • Entbürokratisierung der Pflegedokumentation
  • Erleichterung der Dienst-und Tourenplanung
  • Verbesserung internes Qualitätsmanagement
  • bessere Erhebung von Qualitätsindikatoren
  • Zusammenarbeit zwischen Arzt und Pflegeinrichtung stärken, Stichwort Videotelefonie
  • einfachere elektronische Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB X
Wir haben die Eckpunkte für Sie zusammengefasst:

Bezuschussung

Alle einmaligen Anschaffungen von digitaler oder technischer Ausrüstung und einhergehende Kosten der Inbetriebnahme, sowie Erwerb von Lizenzen oder die Einrichtung von W-LAN

Höhe der Fördersumme

einmaliger Zuschuss von 40% max. 12.000 Euro, für die digitale und technische Aufrüstung des Pflegeheimes, somit kann für max. 30.000 Euro die Aufrüstung geplant werden

Nutzung des Zuschusses

Der Zuschuss kann auf die digitale und technische Ausrüstung gesplittet werden, sowie auch auf alle Aus-, Fort- und Weiterbildungen oder Schulungen, die ihrer Anwendung dienen

Weiterführende Links zur Beantragung der Fördermittel

DAK

https://www.dak.de/dak/pflege/pflegepersonalstaerkungsgesetz-2099932.html
Wir stehen Ihnen als kompetenter Partner zur Seite

Sie möchten gerne den Schritt in die Digitalisierung gehen, um Ihrem Pflegepersonal den Alltag zu erleichtern und Ihren Bewohnern noch mehr Komfort zu bieten?
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