Für Digitalisierung gibt es mit dem Digitalbonus Bayern keine Ausreden mehr!

Keine Branche und kein Unternehmen bleibt vor dem Thema Digitalisierung verschont. Diese Entwicklung ist eine der massivsten Veränderungen der Wirtschaft in den nächsten Jahren. Der Freistaat Bayern möchte mit dem Digitalbonus seinen kleinen und mittelständischen Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern (KMU) die Digitalisierung durch schnelle und unkomplizierte Förderung vereinfachen.

Diese Förderung wird vom Freistaat Bayern bis einschließlich 2020 jedes Jahr zur Verfügung gestellt

Um gerade kleinen und mittelständischen bayerischen Unternehmen in Sachen Digitalisierung etwas unter die Arme zu greifen, wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie ein Förderprogramm, der sogenannte Digitalbonus Bayern, gestartet. Dabei handelt es sich um eine Unterstützung und/oder einen Kredit zu den folgenden beiden Themengebieten:

  • Entwicklung, Einführung oder Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen, durch Informations- und Kommunikationstechnologie (Software und Hardware) sowie Migration und Portierung von IT-Systemen und IT-Anwendungen im Unternehmen
  • Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit (Security) im Unternehmen

Dabei werden Leistungen externer Anbieter (Professionals´ Telecom) und die zur Umsetzung der Maßnahmen notwenige Hard- und Software gefördert.

Wer wird gefördert?

Die Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte in Bayern.

Kleine Unernehmen:
  • Mitarbeiter < 50
  • Jahresumsatz ≤ 10 Mio. Euro
  • Bilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro
mittlere Unternehmen
  • Mitarbeiter < 250
  • Jahresumsatz ≤ 50 Mio. Euro
  • Bilanzsumme ≤ 43 Mio. Euro
Welche Modelle gibt es:
Digitalbonus Standard
  • Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen und IT-Sicherheit
  • Bis zu 10.000€
  • Zuwendungsfähige Ausgaben dürfen nicht > 200.000 € sein
  • Fördersatz:
    • Kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent
    • Mittlere Unternehmen bis zu 30 ProzentKombinationsmöglichkeiten
  • Kombinationsmöglichkeiten:
    • Der Digitalbonus Standard kann mit dem Digitalkredit kombiniert werden
    • Voraussetzung:
      • Zuwendungsfähige Ausgaben zwischen 25.000 € und 200.000 €
  • Jeder Förderbereich kann während des Programms einmal gefördert werden
Digitalbonus Plus
  • Zuschuss für Digitalisierungsmaßnahmen mit besonderem Innovationsgehalt
  • Bis zu 50.000€
  • Zuwendungsfähige Ausgaben dürfen nicht > 1 Mio. € sein
  • Fördersatz:
    • Kleine Unternehmen bis zu 50 Prozent
    • Mittlere Unternehmen bis zu 30 Prozent
  • Kombinationsmöglichkeiten
    • Der Digitalbonus Plus kann mit dem Digitalkredit kombiniert werden
    • Voraussetzung:
      • Zuwendungsfähige Ausgaben zwischen 25.000 € und 1 Mio. €
  • Während des Programms kann nur ein Förderbereich unterstützt werden
Digital Kredit
  • Zinsverbilligtes Darlehen oder alternativ zu den Digitalbonus-Zuschüssen
  • Bis zu 2 Mio. €
  • Fördersatz:
    • Bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben können finanziert werden
    • Zinssatz, Laufzeit, Auszahlungskurs und Tilgung werden mit der Darlehenszusage festgelegt. Eine Haftungsfreistellung ist möglich
  • Kombinationsmöglichkeiten
    • Sie können den Digitalkredit anstatt des Digitalbonus Standard oder Digitalbonus Plus in Anspruch nehmen oder ergänzend dazu:
      • Digitalkredit ohne Zuschuss
        • Sie können bis zu 2 Mio. Euro bekommen
        • Zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 25.000 €
        • Sie können den Digitalkredit für jeden Förderbereich einmal bekommen
      • Digitalkredit mit Zuschuss
        • Zuwendungsfähige Ausgaben müssen zwischen 25.000 € und 200.000 € (Digitalbonus Standard) bzw. 1 Mio. € (Digitalbonus Plus) liegen
Wie läuft der Antrag ab

Ihr Ansprechpartner für den Digitalbonus ist die für Sie zuständige Bezirksregierung. Bitte wenden Sie sich deshalb im Vorfeld an diese.

Zuerst wird der Antrag elektronisch, mit allen notwendigen Anlagen hochgeladen.

Nach dem Hochladen drucken Sie den Antrag samt Anlagen aus und senden ihn innerhalb von 4 Wochen unterschrieben per Post an Ihre Bezirksregierung.

Ihre Bezirksregierung entscheidet dann direkt über die Zuschussvarianten, die für Sie passen.

Ablauf:
  1. Antrag
  2. Prüfung
  3. Förderbescheid
  4. Projektdurchführung
  5. Verwendungsnachweis
  6. Auszahlung

Das klingt interessant für Sie? Zögern Sie nicht uns darauf anzusprechen!

Schicken Sie Ihre Anfrage an die vertrieb@ptc.de

Weitere Informationen:

Musterantrag Digitalbonus Bayern

Richtlinien Digitalbonus Bayern

Stand Oktober 2016