Schützen Sie Ihre Telekommunikationsanlage über die Feiertage vor Gebührenbetrug!

Trotz der seit 2018 deutlich besseren Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur in Fällen von Telefongebühren-Betrug finden weiterhin umfangreich solcher Angriffe statt. Schwache oder fehlende Passworthürden (z.B. einer Voicebox) werden überwunden und die Kriminellen erlangen dadurch die Kontrolle über das TK-System.

Die Bundesnetzagentur erteilt in der Regel bei zeitnah gemeldetem Telefongebührenbetrug ein „Rechnungslegungs- und Inkassoverbot in Verbindung mit einem Auszahlungsverbot“ an den Anschlussnetzbetreiber.

Achtung: Dieses Instrument greift aber nur, wenn vor der Zahlung des Anschlussinhabers (Endkunden) eine Beschwerde bei der Behörde eingereicht wurde. Vielfach informieren die Netzbetreiber inzwischen selbst zeitnah die Behörde, aber nicht in jedem Fall.

Unsere Tipps:

  • Schützen Sie auch Ihre Sprachboxen, DISA-Nebenstellen und Administratorenzugänge mit individuellen Passwörtern!
  • Richten Sie Sperrlisten ein!
  • Erkennen Sie Frühwarnzeichen (erhöhtes Verbindungsaufkommen)!
  • Führen Sie regelmäßig Software-Updates durch!
  • Stellen Sie die fachkundige Betreuung sicher!
  • Prüfen Sie spezifische IT-Sicherheitsmechanismen!
Kontakt zur Beschwerdestelle bei Rufnummernmissbrauch

Bundesnetzagentur
Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
Mo. bis Mi. 09:00 – 17:00 Uhr; Do. 09:00 – 18:00 Uhr; Fr. 09:00 – 16:00 Uhr
Tel.: +49 291 9955–206
Fax: +49 632 1934–111
Hier der Link zum Beschwerdeformular online.

Wir empfehlen Ihnen nach Ostern Ihren Gebührenstand zu prüfen. Haben Sie weitere Fragen zum Thema, dann rufen Sie uns gerne an.